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   BGH, 24.06.1971 - II ZR 105/69   

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https://dejure.org/1971,2169
BGH, 24.06.1971 - II ZR 105/69 (https://dejure.org/1971,2169)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1971 - II ZR 105/69 (https://dejure.org/1971,2169)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1971 - II ZR 105/69 (https://dejure.org/1971,2169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 856
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 24.06.1971 - II ZR 105/69
    Diesem Anscheinsbeweis kann der Stillieger einmal dadurch begegnen, daß er Tatsachen behauptet und im Streitfall beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt (BGHZ 8, 239).
  • BGH, 04.02.1955 - I ZR 105/53

    Führung des Gegenbeweises gegen eine öffentliche Urkunde

    Auszug aus BGH, 24.06.1971 - II ZR 105/69
    Wenn sich die Revision zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung auf die in BGHZ 16, 217 abgedruckte Entscheidung beruft, so verkennt sie, daß in jenem Falle der Beklagte eine Tatsache zu beweisen hatte, die im Vorprozeß als unbewiesen angesehen worden war.
  • BGH, 15.11.1960 - VI ZR 7/60

    "Beteiligung" i. S. des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 24.06.1971 - II ZR 105/69
    Die Vorschrift kommt nur dann zum Zuge, wenn mehrere rechtswidrig und schuldhaft Handelnde einen Schaden verursacht haben können (BGHZ 33, 286, 290) [BGH 15.11.1960 - VI ZR 7/60] .
  • OLG Nürnberg, 19.10.2016 - 12 U 2194/14

    Kollision von in Küstennähe vor Anker liegenden Segelyachten bei Wetterwechsel

    Treibt ein vor Anker liegendes Schiff ("Stilllieger" oder "Ankerlieger") ab und richtet es hierbei Schaden an, so besteht zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dahin, dass der Stilllieger nicht genügend gesichert war (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24.06.1971 - II ZR 105/69, VersR 1971, 856).

    Treibt ein Stilllieger ab und richtet er hierbei Schaden an, so besteht zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dahin, dass der Stilllieger nicht genügend gesichert war (BGH, Urteil vom 24.06.1971 - II ZR 105/69, VersR 1971, 856; OLG Köln TranspR 2001, 405; OLG Köln VersR 2011, 415).

    Dieser Anscheinsbeweis kann durch Darlegung der ernsthaften, ebenfalls in Betracht kommenden Möglichkeit entkräftet werden, dass das Abtreiben des Stillliegers durch andere Umstände verursacht worden ist (BGH, Urteil vom 24.06.1971 - II ZR 105/69, VersR 1971, 856).

  • OLG Köln, 26.02.1999 - 3 U 75/98

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine Entscheidung eines

    Treibt ein Stillieger ab, und richtet er hierbei einen Schaden an, so besteht zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dahin, dass der Stillieger nicht genügend gesichert war (BGH, VersR 1971, 856 m.w.N.; Baumgärtel/Korioth, Hdb. der Beweislast, Bd. 4, §§ 92 - 92 f BSchG, Rn 21; Vortisch/Bemm, Binnenschiffahrtsrecht, 4. Aufl., § 92 Rn 9).

    Zum anderen kann der Schädiger den hier gegebenen Anscheinsbeweis dadurch ausräumen, dass er die ordnungsgemäße Befestigung nachweist (BGH, VersR 1971, 856).

  • OLG Brandenburg, 21.08.2019 - 7 U 89/17

    Schadensersatzanspruch nach einer unzureichenden Befestigung eines Bootes

    Treibt ein Stillieger ab und richtet hierbei Schaden an, so besteht zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dahin, dass der Stilllieger nicht genügend gesichert war (BGH, Urteil vom 24.06.1971 - II ZR 105/69, VersR 1971, 856 OLG Köln, VersR 2011, 415; OLG Nürnberg, MDR 2017, 88).
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